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Ehrguta – die Retterin von Bregenz

Eine Frau hört heimlich von einem geplanten Angriff auf Bregenz – und findet einen klugen Weg, trotz ihres Eides zu warnen.

Überlieferte Sage 1 Min. Lesezeit Bregenz

Diese Geschichte ist eine überlieferte Sage. Sie ist nicht automatisch als historisches Ereignis belegt.
Guta spricht zu einem Kachelofen, während Ratsherren ihr zuhören.
KI-generierte Sagenillustration Sie zeigt keinen wirklichen Ort und keine Aufnahme · erzeugt für Muntafuner, projektinterne Nutzung · 09/2026

Die Sage führt in das Jahr 1407. Bregenz war bedroht, und die Gegner der Stadt berieten in einem Gasthaus in Rankweil über einen überraschenden Angriff. Hinter dem Ofen lag eine Frau, die scheinbar schlief. Als die Männer sie bemerkten, fürchteten sie, dass sie alles gehört haben könnte. Sie ließen sie schließlich ziehen, verlangten von ihr aber einen Eid: Keinem Menschen dürfe sie erzählen, was sie erfahren hatte.

Die Frau, Guta genannt, machte sich durch die winterliche Landschaft auf den Weg nach Bregenz. Erschöpft erreichte sie das Rathaus. Dort wollte man wissen, was geschehen war. Guta erinnerte sich an ihren Eid. Sie durfte keinem Menschen etwas sagen. Also stellte sie sich vor den Kamin und begann, ihre Nachricht laut dem Feuer zu erzählen. Die Ratsherren hörten jedes Wort.

So erfuhr Bregenz rechtzeitig von dem geplanten Angriff und konnte Hilfe anfordern. Nach der Überlieferung wurde die Stadt dadurch vor der Überraschung bewahrt. Als man Guta später eine Belohnung anbot, soll sie nur ein Auskommen für ihr weiteres Leben und die Erinnerung an ihre Tat verlangt haben. Noch lange, so heißt es, habe der Ruf „Ehrguta“ in Bregenz an die kluge Retterin erinnert.

Quelle & Überlieferung

Grundlage
Sagen aus Vorarlberg – Ehrguta
Autor / Sammlung
überlieferte Vorarlberger Sage
Fundstelle
https://projekt-gutenberg.org/authors/anthologien/books/sagen-aus-vora … (öffnet in neuem Tab)

Diese Fassung wurde für Muntafuner neu erzählt. Moderne Quelltexte wurden nicht wörtlich übernommen. Sagen sind Teil der mündlichen und schriftlichen Überlieferung; verschiedene Fassungen können voneinander abweichen.

Sagenhafte Überlieferung; historische Einzelheiten nicht als gesicherte Tatsachen darstellen.

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